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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der Reinflex GmbH & Co. KG über Dienstleistungen in den Bereichen Fassadenreinigung, Fassadenanstrich, Fassadensanierung, Fassadenschutz, Graffitientfernung, Graffitischutz, Graffitiflatrate, Sandstrahlarbeiten, Malerarbeiten, Farbmobil sowie fachverwandte Leistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Leistung zustande. Änderungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Maßgeblich sind Angebot und Auftragsbestätigung. Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Angaben zur Reinigungswirkung oder Haltbarkeit beruhen auf Erfahrungswerten und können je nach Untergrund variieren.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt Zugang, Strom, Wasser und erforderliche Genehmigungen bereit und informiert über Besonderheiten des Untergrundes. Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
§ 5 Termine und Ausführung
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Witterung, Materialengpässe oder behördliche Anordnungen können Termine angemessen verschieben.
§ 5a Witterung
Außenarbeiten können bei Regen, Frost, Schnee, Sturm, großer Hitze oder hoher Luftfeuchtigkeit unterbrochen werden. Daraus entstehen keine Schadensersatzansprüche, soweit Reinflex die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
§ 5b Leistungsänderungen
Erforderliche Zusatzleistungen werden mitgeteilt und nach Aufwand oder vereinbarten Einheitspreisen berechnet. Vor Ort beauftragte Nachträge gelten als verbindlich.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
§ 7 Reinigungs- und Sanierungsarbeiten
Reinflex schuldet eine fachgerechte Ausführung, nicht jedoch einen Neuzustand. Altersbedingte Schäden, Farbunterschiede oder Schattenbilder nach Graffitientfernung stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
§ 7a Untergrund
Nicht erkennbare Vorschäden, lose Putze oder mangelhafte Altbeschichtungen liegen außerhalb der Verantwortung von Reinflex. Arbeiten können bis zur Klärung unterbrochen werden.
§ 7b Empfindliche Fassaden
Bei Naturstein, Klinker, Sichtbeton oder denkmalgeschützten Objekten kann kein vollständig gleichmäßiges Reinigungsergebnis garantiert werden.
§ 7c Farbtonabweichungen
Geringfügige Farbabweichungen aufgrund von Material, Alterung oder Untergrund sind technisch unvermeidbar und kein Mangel.
§ 7d Chemische Reinigungsverfahren
Chemische Mittel werden fachgerecht eingesetzt. Schutzbedürftige Bereiche sind vom Auftraggeber vorab mitzuteilen.
§ 8 Graffiti
Graffitischutz verhindert keine neuen Graffiti, erleichtert jedoch deren Entfernung. Umfang und Leistungen einer Graffitiflatrate richten sich nach dem Einzelvertrag.
§ 8a Graffitientfernung
Pigmentreste, Schattenbilder oder Oberflächenveränderungen können trotz fachgerechter Ausführung verbleiben.
§ 9 Gerüste und Zugang
Erforderliche Gerüste, Bühnen oder Technik richten sich nach Angebot und Baustellensituation. Zusätzliche Aufwendungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten können berechnet werden. Zufahrt und Stellflächen sind bereitzustellen.
§ 10 Abnahme und Dokumentation
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen keine berechtigte Mängelrüge oder wird die Leistung genutzt, gilt sie – soweit gesetzlich zulässig – als abgenommen. Reinflex darf Arbeiten zur Dokumentation fotografieren; eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Einwilligung oder anonymisiert.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Reinflex ist Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
§ 12 Haftung
Unbeschränkte Haftung besteht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen gilt die gesetzlich zulässige Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
§ 12a Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reinflex.
§ 13a Referenzen
Reinflex darf Projekte als Referenz verwenden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen und keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Website.
§ 15 Streitbeilegung
Reinflex ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute ist – soweit zulässig – der Sitz der Reinflex GmbH & Co. KG Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.