Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026


§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der Reinflex GmbH & Co. KG über Dienstleistungen in den Bereichen Fassadenreinigung, Fassadenanstrich, Fassadensanierung, Fassadenschutz, Graffitientfernung, Graffitischutz, Graffitiflatrate, Sandstrahlarbeiten, Malerarbeiten, Farbmobil sowie fachverwandte Leistungen. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Leistung zustande. Änderungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

Maßgeblich sind Angebot und Auftragsbestätigung. Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Angaben zur Reinigungswirkung oder Haltbarkeit beruhen auf Erfahrungswerten und können je nach Untergrund variieren.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt Zugang, Strom, Wasser und erforderliche Genehmigungen bereit und informiert über Besonderheiten des Untergrundes. Verzögerungen oder Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

§ 5 Termine und Ausführung

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Witterung, Materialengpässe oder behördliche Anordnungen können Termine angemessen verschieben.

§ 5a Witterung

Außenarbeiten können bei Regen, Frost, Schnee, Sturm, großer Hitze oder hoher Luftfeuchtigkeit unterbrochen werden. Daraus entstehen keine Schadensersatzansprüche, soweit Reinflex die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§ 5b Leistungsänderungen

Erforderliche Zusatzleistungen werden mitgeteilt und nach Aufwand oder vereinbarten Einheitspreisen berechnet. Vor Ort beauftragte Nachträge gelten als verbindlich.

§ 6 Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

§ 7 Reinigungs- und Sanierungsarbeiten

Reinflex schuldet eine fachgerechte Ausführung, nicht jedoch einen Neuzustand. Altersbedingte Schäden, Farbunterschiede oder Schattenbilder nach Graffitientfernung stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

§ 7a Untergrund

Nicht erkennbare Vorschäden, lose Putze oder mangelhafte Altbeschichtungen liegen außerhalb der Verantwortung von Reinflex. Arbeiten können bis zur Klärung unterbrochen werden.

§ 7b Empfindliche Fassaden

Bei Naturstein, Klinker, Sichtbeton oder denkmalgeschützten Objekten kann kein vollständig gleichmäßiges Reinigungsergebnis garantiert werden.

§ 7c Farbtonabweichungen

Geringfügige Farbabweichungen aufgrund von Material, Alterung oder Untergrund sind technisch unvermeidbar und kein Mangel.

§ 7d Chemische Reinigungsverfahren

Chemische Mittel werden fachgerecht eingesetzt. Schutzbedürftige Bereiche sind vom Auftraggeber vorab mitzuteilen.

§ 8 Graffiti

Graffitischutz verhindert keine neuen Graffiti, erleichtert jedoch deren Entfernung. Umfang und Leistungen einer Graffitiflatrate richten sich nach dem Einzelvertrag.

§ 8a Graffitientfernung

Pigmentreste, Schattenbilder oder Oberflächenveränderungen können trotz fachgerechter Ausführung verbleiben.

§ 9 Gerüste und Zugang

Erforderliche Gerüste, Bühnen oder Technik richten sich nach Angebot und Baustellensituation. Zusätzliche Aufwendungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten können berechnet werden. Zufahrt und Stellflächen sind bereitzustellen.

§ 10 Abnahme und Dokumentation

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen keine berechtigte Mängelrüge oder wird die Leistung genutzt, gilt sie – soweit gesetzlich zulässig – als abgenommen. Reinflex darf Arbeiten zur Dokumentation fotografieren; eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Einwilligung oder anonymisiert.

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Reinflex ist Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

§ 12 Haftung

Unbeschränkte Haftung besteht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen gilt die gesetzlich zulässige Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

§ 12a Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reinflex.

§ 13a Referenzen

Reinflex darf Projekte als Referenz verwenden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen und keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Website.

§ 15 Streitbeilegung

Reinflex ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute ist – soweit zulässig – der Sitz der Reinflex GmbH & Co. KG Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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